Bef?rderungsbestimmungen
- Die Fahrkarte ist ein Namenspapier und kann an eine andere Person nicht übergeben werden. Datum der Fahrt kann nur einmal geändert werden, dafür ist ein Betrag in Höhe von 15% abzuziehen.
Es ist keine Korrektur in der Fahrkarte möglich.
- Bei einem fixierten Datum der Rückfahrt ist die Fahrt innerhalb der 72 Stunden vor der Abfahrt zu bestätigen. Im Gegenfall ist die Firma berechtigt die Fahrkarte ohne Geldausgleich zu verkaufen.
- Die Fahrkarte mit einem offenen Datum der Rückfahrt ist 6 Monate vom Tag der Abfahrt an gültig.
- Geld für die verfallene Reise wird nicht zurückerstattet, ausgenommen 25% des Fahrpreises.
- Geld für die verfallene Rückfahrtkarte wird nicht erstattet.
- Wiederherstellung der verlorenen Fahrkarte ist nicht möglich, Kosten für die Karte werden nicht zurückerstattet.
- Es wird nur auf Gepäck im Gepäckraum geachtet. Fahrer übernehmen keine Verantwortung weder bei Handgepäck- noch bei Geld-, Papier- und Wertsachenverlust.
- Kinder und Jugend unter 16 Jahre sollen von Erwachsenen begleitet werden.
- Fahrer sind berechtigt den Fahrgästen, die das Gesetz nicht befolgen und ihre Papiere nicht entsprechend vorbereitet haben abzusagen.
- Wenn die Fahrgäste sich nicht an die beim Grenzübergang geltenden Bestimmungen und an die Zollvorschriften halten und an der Grenze angehalten werden, was Reisebehinderung zu Folge hat, darf die Fahrt laut Fahrplan ohne verschuldeten Fahrgast fortgesetzt werden.
Gepäck
Es sind zwei Koffer H60 B40 T40 jeweils bis max.40kg und Handgepäck bis 5 kg erlaubt.
Weitere Gepäckstücke sind zu bezahlen (jeweils 15 EUR).
Tiere und Pflanzen dürfen nicht mitgenommen werden.